Liebe Eltern,

obwohl das Infektionsrisiko in Deutschland momentan geringer scheint, gibt es international keine Entwarnung und wir müssen alles tun, um uns vor Ansteckungen zu schützen. Die als aktuell eingestuften Risikogebiete finden Sie

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/verordnungen/risikogebiete/

Die Ferien haben schon begonnen. Bei Reisen ins Ausland sollten die Hinweise des Auswärtigen Amtes, die Einschätzung des Robert Koch Instituts und auch die Regelungen der einzelnen Bundesländer in Betracht gezogen werden, die entsprechend der Entwicklungen immer wieder aktualisiert werden.

Wir empfehlen dringend von Reisen in Länder mit SARS-CoV-2-Reisewarnungen oder SARS-CoV-2- Risikogebiete abzusehen. Wenn Sie dennoch in ein solches Land reisen, gelten für die Rückkehr und den Besuch der Schule folgende Anweisungen:

  • Ein sofortiger Besuch der Schule nach dem Urlaub ist zum Schutz von anderen Kindern, Eltern und dem Personal nicht gestattet.
  • Sie informieren uns über die Reise in das sogenannte Risikogebiet.
  • Gemäß der Verordnung des Sozialministeriums Baden-Württemberg zu Quarantänemaßnahmen für Ein – und Rückreisende zur Eindämmung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne – CoronaVO EQ) sind Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus dem Ausland nach Baden-Württemberg einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, verpflichtet, sich unverzüglich nach Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für den Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern; dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Bundesland eingereist sind (häusliche Quarantäne).
  • Diese Personen müssen unverzüglich die für sie zuständige Behörde kontaktieren und darauf hinweisen, dass sie sich in den vergangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben.
  • Ein Besuch der Schule ist erst möglich, wenn Sie dem Träger durch einen aktuellen in Deutschland vorgenommenen Corona-Test ein negatives Ergebnis nachweisen könnenBis dieses Testergebnis vorliegt, ist der Besuch der Schule nicht gestattet.
  • Sollte das Land bzw. die betreffende Region erst während des Aufenthaltes zum Risikogebiet erklärt oder eine entsprechende Reisewarnung ausgesprochen werden, müssen die oben genannten Anweisungen auch befolgt werden.